Psychotherapeutische Sprechstunde

In der psychotherapeutischen Sprechstunde biete ich in 50 Minuten die Möglichkeit einer frühzeitigen diagnostischen Abklärung hinsichtlich des Vorliegens einer psychischen Krankheit und des Bedarfs einer Psychotherapie. Vielleicht kann Ihnen auch mit anderen  Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Erziehungs- und/oder Familienberatungsstelle) geholfen werden. Auch eine erste therapeutische Intervention ist möglich.

 

Bei gesetzlich Versicherten Kindern bis zum 21. Lebensjahr übernehmen die Krankenassen die Kosten.

 

Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Kosten. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung einer ambulanten Verhaltenstherapie für Ihr Kind zu klären.